Flexible Hilfen
Wir unterstützen, beraten und begleiten junge Menschen und Familien
Ein Team aus Fachkräften mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen, Kompetenzen und Spezialisierungen begleiten die Klient*innen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten, verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Leben.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Angeboten des ev. Jugendhilfezentrums unterstützt bei der Planung weiterführender Hilfen, Kooperationen mit den Arbeitsfeldern des Diakonischen Werkes Dortmund und Lünen ebnen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Hilfen angrenzend an die Jugendhilfe (Migrationsberatung, Eingliederungshilfe u.v.m.) und die Inanspruchnahme weiterer Hilfsangebote in der Stadt Dortmund fördern die Nachhaltigkeit und Stabilität der Erfolge der Begleitung durch die Flexiblen Hilfen.
Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Die Hilfe wird nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt vom Jugendamt bewilligt und ist für die Familien kostenfrei.
Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene
„Fast erwachsen – und nun?“
Die eigene Wohnung und ein selbständiges Leben liegen vor einem. Für beinahe alle Heranwachsenden ist das eine große Aufgabe.
Wer sich zusätzlich in einer schwierigen Lebenslage befindet, benötigt eventuell Unterstützung, vielleicht auch umfangreiche Unterstützung. Dafür gibt es die Mobile Betreuung:
- Für Jugendliche und junge Erwachsene ab 17 Jahren
- unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- in einzelnen Wohnungen
- in kleinen 2er- und 3er-Wohngemeinschaften
Durch die Fachkräfte der Mobilen Betreuung werden die jungen Menschen dabei, begleitet, selbständig zu werden und in ihrer neuen Lebensphase gut zurecht zu kommen. Welche Form der Hilfe sie benötigen, wird im Hilfeplangespräch gemeinsam mit dem Jugendamt ermittelt und hängt von der je individuellen Situation und Lebenslage der Heranwachsenden ab.
Ändert sich der Bedarf, ändert sich die Unterstützung.
Das Angebot der Mobilen Betreuung ist ein stationäres Angebot mit dem Ziel, dass die jungen Menschen befähigt werden, ein selbstständiges und eigeständiges Leben zu führen. Den jungen Menschen wird eine Wohnung bzw. ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zur Verfügung gestellt. Sie erhalten eine intensive Begleitung incl. Rufbereitschaft in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen. Gruppenangebote und Angebote zur Tagesstrukturierung unterstützen sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Die weitere Perspektive wird gemeinsam mit ihnen erarbeitet und ggf. der Übergang in weitere Hilfen eingeleitet sowie begleitet.
Die Mobile Betreuung ist dabei hilfreich,
- einen guten Umgang mit der neuen Wohnsituation zu erlernen
- sozialer Kompetenzen zu entwickeln
- Konfliktlösungsstrategien zu erarbeiten
- Eine schulische und/oder berufliche Perspektive zu erarbeiten
- ein tragfähiges Netzwerk zu etablieren
- die Beziehung zur Herkunftsfamilie zu bearbeiten
- den Alltag zu organisieren und zu strukturieren
- eine funktionierende Haushaltsführung einzuüben
- Selbständigkeit im Umgang mit Geld und der Regelung finanzieller Angelegenheiten zu entwickeln
- die Regelung behördlicher Angelegenheiten zu erlernen
- eine förderliche Freizeitgestaltung zu entwickeln
- Mobile Betreuung und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (MOB)
Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene
Rechtliche Grundlage: § 27 i. V. m. §§ 19, 34, 35a, 41, 42 SGB VIII
„Es muss sich etwas ändern“
Kommt eine Familie zu dem Schluss, dass sich etwas ändern soll, kann eine sozialpädagogische Unterstützung hilfreich sein. Die Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe entwickeln gemeinsam mit den Familienmitgliedern alternative Handlungsstrategien zur Verbesserung ihrer Situation. Die Familien werden dabei unterstützt, ihre Ressourcen zu entdecken und diese zur Bewältigung ihrer familiären Krise konstruktiv einzusetzen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe.
Jede Unterstützung kann nur gelingen, wenn die Planung und Durchführung gemeinsam mit der Familie, den Kindern und Jugendlichen geschieht. Daher arbeiten die Fachkräfte partizipativ mit den Familien zusammen.
Die Fachkräfte suchen die Familien auf und entwickeln gemeinsam mit ihnen einen Unterstützungsplan. Dabei werden die mit dem Jugendamt vereinbarten Ziele in den Mittelpunkt gestellt. In einem gemeinsamen Prozess wird der Weg zur Zielerreichung beschritten. Im Fokus steht die Hilfe zur Selbsthilfe.
In folgenden Bereichen bietet die Sozialpädagogische Förderung, Hilfe und Unterstützung:
- Förderung der Selbstwirksamkeitsprozesse der Familie
- Koordination und Strukturierung des Alltags
- Sicherung des Kindeswohls
- Reflexion der Lebenssituation von Eltern und Kindern sowie als Familie
- Entdecken, Erweitern und zielgerichtetes Nutzen der Ressourcen
- Entwicklung eines förderlichen Erziehungsstils
- Inanspruchnahme von Therapien
- Entwicklung eines gesunden Lebensstils
- der eigenständigen Inanspruchnahme sozialrechtlicher Leistungen bei Ämtern und Behörden
- Etablierung eines Netzwerkes
- Nutzen der Angebote des Sozialraums
- Förderliche und familienfreundliche Freizeitgestaltung
- durch Krisenmanagement
- Durchführung von Kontrollen zur Sicherung des Kindeswohls (§ 8a SGB VIII)
- Umgangsbegleitung
Rechtliche Grundlage: § 27 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung, § 31 SGB VIII, SPFH
„Wenn ich wüsste, wie es geht – wäre vieles leichter“
Stellen sich im Alltag immer wieder Fragen danach, wie der Haushalt, der Gang zum Amt, der Überblick über das Geld und vieles mehr bewältigt werden kann, kann eine Unterstützung im Rahmen des Familienunterstützenden Dienstes hilfreich sein.
Gemeinsam mit dem Familienunterstützenden Dienst werden anfallende Schwierigkeiten im Umgang mit alltäglichen Anforderungen im Haushalt, bei der Einhaltung der Tagesstruktur, dem Gang zu Behörden etc. gemeistert. Strategien werden entwickelt und Ressourcen aktiviert, durch die die Familie zukünftig diese Anforderungen allein bewältigen kann.
Die Fachkräfte suchen die Familien auf und entwickeln gemeinsam mit ihnen einen Unterstützungsplan. Dabei werden die mit dem Jugendamt vereinbarten Ziele in den Mittelpunkt gestellt. In einem gemeinsamen Prozess wird der Weg zur Zielerreichung beschritten. Im Fokus steht die Hilfe zur Selbsthilfe.
- In folgenden Bereichen bietet der Familienunterstützende Dienst Begleitung:
- Sicherstellung der Versorgung der Kinder (Haushalt, Ernährung, Wohnraum etc.)
- Herstellung- /Wiederherstellung der existenziellen Grundlagen
- Stärkung der Handlungskompetenz der Eltern in Hinblick auf die Bewältigung des Alltags
- Entwicklung und Festigung einer geregelten Tagesstruktur
- Schaffung eines sozialen Netzwerkes
- Förderung sozialer Kontakte
- Begleitung bei Kontakten zu Ämtern und Behörden
- Begleitung bei Kontakten zu Ärzten, Therapeut*innen u. a.
- Begleitung bei Kontakten zu Schule und bei beruflichen Belangen
- Begleitung bei Kontakten zu weiteren Unterstützungsgeboten (Schuldnerberatung etc.)
- Aktivierung vorhandener Ressourcen
Rechtliche Grundlage: § 27 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung, § 31 SGB VIII, SPFH
„Zu wissen, da ist jemand für mich da – das hilft“
Ältere Kinder und Jugendliche haben zuweilen im Rahmen ihrer Entwicklung und/oder der Lebenssituation der Familien einen erhöhten Bedarf an Begleitung.
Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft (EBEI) werden sie durch erfahrene Fachkräfte in Hinblick auf eine ihrem Alter gemäße Entwicklung unterstützt, beraten und begleitet. Über einen längeren Zeitraum haben die jungen Menschen eine feste Bezugsperson mit pädagogischem Auftrag an ihrer Seite.
Die Fachkraft besucht die Jugendlichen, lernt sie kennen und gemeinsam entwickeln sie mit ihnen einen Unterstützungsplan. Dabei werden die mit dem Jugendamt vereinbarten Ziele in den Mittelpunkt gestellt. In einem gemeinsamen Prozess wird der Weg zur Zielerreichung beschritten. Im Fokus steht die Hilfe zur Selbsthilfe.
Eine EBEI ist dabei hilfreich,
- selbständig und erwachsen zu werden
- Überforderungssituationen mit der Familie zu überwinden
- mit schwierigen Lebenssituation zurecht zu kommen
- bei Verhaltensauffälligkeiten neue Wege zu finden
- Entwicklungsdefizite aufzuholen und stark zu werden
- Eine berufliche Perspektive zu entwickeln
- Soziale Kontakte auf- und auszubauen
- Einen Sicherheit gebenden Umgang mit Krisen zu entwickeln
- Sich konstruktiv mit der Herkunftsfamilie auseinanderzusetzen
Rechtliche Grundlage: § 27 SGB VIII, § 30 SGB VIII

Kontakt
Evangelisches Jugenhilfezentrum
Johannes Falk
Flexible Hilfen
Kleppingstraße 5
44135 Dortmund
Helga Johanna Eichler
Tel. 0162 280 31 56
Fax: 0231 94 00 10 31
eichler@diakoniedortmund.de