Gesetzliche Aufgaben der Mitarbeitervertretung
Die Mitarbeitervertretung ist das von der Mitarbeiterschaft demokratisch gewählte Organ, das stellvertretend für die Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes darauf achtgeben soll, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden.

Aufgaben der Mitarbeitervertretung

  • sich der persönlichen Sorgen und Nöte der MitarbeiterInnen annehmen und
  • sie bei der Dienststellenleitung vertreten,
  • Maßnahmen anregen, die den MitarbeiterInnen und der Arbeit der Dienststelle dienen,
  • dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden,
  • Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitenden entgegennehmen und durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf eine Erledigung hinwirken,
  • die Eingliederung Schwerbehinderter und andere hilfs- und schutzbedürftiger Personen in die Dienststelle fördern.

In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Leitungsorganen versuchen wir, die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Inanspruchnahme der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte im Diakonischen Werk zu vertreten. Dies geht nicht immer ohne Meinungsverschiedenheiten, da es ja auch um unterschiedliche Interessen gehen kann. Denn auch für die Mitarbeitenden in der diakonischen Arbeit gelten Rechte, Pflichten und Vorschriften aus der Arbeitswelt. Diese einzuhalten - im Interesse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und auch der von uns betreuten Menschen - darum bemüht sich die Mitarbeitervertretung.
 

Mitarbeitervertretung
des Diakonischen Werkes Dortmund und Lünen gGmbH

Rolandstraße 10
44145 Dortmund
Tel. 0231 84 94 381 bzw. -371

Annette Giese
Melany Böhm

mav@diakoniedortmund.de